Ghostwriter können durch das Urheberrecht geschützt werden, obwohl ihre Arbeit oft anonym bleibt. Das Urheberrecht gewährt Autoren exklusive Rechte an ihren Werken, aber bei Ghostwriting, wo der Autor im Hintergrund bleibt, entstehen komplexe rechtliche Fragen. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln zeigt, dass Ghostwriter Anspruch auf Namensnennung haben können, es sei denn, ein Verzicht wird ausdrücklich vereinbart, und betont die Bedeutung klarer schriftlicher Vereinbarungen zwischen Ghostwritern und Auftraggebern.
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Deepfakes – Die juristischen Herausforderungen der digitalen Manipulation
Die fortschreitende Technologie der „Deepfakes“ verschwimmt die Grenzen zwischen Realität und Fiktion, stellt jedoch auch rechtliche Herausforderungen dar. Deepfakes, basierend auf „Deep Learning“ und neuronalen Netzwerken, können Urheberrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Datenschutzverletzungen darstellen. Die rechtliche Einordnung ist komplex und beinhaltet Aspekte des Urheberrechts, Persönlichkeitsrechts und Datenschutzes, wobei Betroffene potenziell erfolgreich gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorgehen können.
BGH-Urteil zu NS-Raubkunst. Wahre Tatsachen begründen keine Eigentumsbeeinträchtigung – „Lost Art“ Suchanfrage vom BGH abgewiesen
Ein Kunstsammler klagte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) auf Löschung des Eintrags seines Gemäldes in einer Datenbank für NS-Raubkunst. Der BGH entschied, dass die auf wahren Tatsachen beruhende Suchmeldung in der Lost Art-Datenbank keine Eigentumsbeeinträchtigung darstellt und daher keinen Anspruch auf Löschung begründet. Die Entscheidung betont den Sinn und Zweck der Datenbank, lediglich auf das frühere Eigentum und die Umstände des Verlusts hinzuweisen, ohne Aussagen über das gegenwärtige Eigentum zu treffen.
Schützt das Urheberrecht auch das Foto-Motiv? Influencer aufgepasst!
In einem aktuellen Fall vor einem Pariser Gericht klagte eine französische Influencerin gegen das Modelabel MAJE, das sie der Verletzung ihrer Urheberrechte bezichtigte. Die Influencerin behauptete, dass die Werbekampagne von MAJE für die Herbst-Winter-Kollektion 2019 ihre Foto-Motive kopiere. Das Pariser Gericht entschied jedoch, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, da die Elemente in den Fotos nicht als ausreichend originell betrachtet wurden und bereits von anderen Instagram-Nutzern verwendet wurden.
Massive Urheberrechtsverletzungen – Musiklabels verklagen Twitter
Mehrere bedeutende Musikverlage, darunter Sony Music Publishing, die Universal Publishing Group und Warner Chappell Music, haben Twitter wegen „maßloser Verletzung urheberrechtlich geschützter Musik“ verklagt. In der Klage, die im US-Bundesstaat Tennessee eingereicht wurde, geht es um über 1.700 Werke in etwa 300.000 Tweets, wofür die Musikverlage bis zu 150.000 Dollar Schadensersatz pro Verletzung fordern, insgesamt mehr als 250 Millionen Dollar.
Das Medienprivileg – Datenschutz vs. Pressefreiheit
Das österreichische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass das Medienprivileg, welches Medien von den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ausnimmt, verfassungswidrig ist. Dies ergab sich aus einem Fall, in dem eine Visitenkarte eines Mannes unzensiert in einem Medienbericht über eine Hausdurchsuchung erschien.
Kunstrecht im Lichte des Web 3.0 – Digitale Designs und NFTs – Paradox oder Zukunftsrelevant?
Wie lassen sich Designs im Zusammenhang mit NFTs (Non-Fungible Tokens) und im Kontext des Designrechts schützen? So können Designs durch das Designrecht geschützt werden, wobei Kriterien wie Neuheit und Eigenart erfüllt sein müssen. Der Beitrag beleuchtet zudem ein Beispiel aus der Praxis, in dem Porsche eine von seinem Chefdesigner erstellte Designskizze erfolgreich als NFT versteigert.
Kunstrecht im Lichte des Web 3.0 – Wie Sie NFTs durch eine Markeneintragung schützen können
NFTs können an sich nicht als Marke eingetragen werden, stattdessen liegt der Fokus auf der Markeneintragung der digitalen Produkte, die mit NFTs verbunden sind. Unternehmen weltweit erkennen die Bedeutung des Markenschutzes für virtuelle oder digitale Produkte und haben begonnen, Marken für NFTs und virtuelle Waren zu registrieren.
Kunstrecht im Lichte des Web 3.0 – Vom wahnhaften Hype zur genialen Investmentstrategie. Wie sichern wir diesen Trend rechtlich sinnvoll ab?
Der Kunstmarkt erlebt mit NFTs (Non-Fungible Tokens) eine digitale Revolution, auch als „Kryptokunst“ bekannt. In der neuen Serie „Kunstrecht im Lichte des Web 3.0“ wird die komplexe rechtliche Landschaft rund um Kunst, insbesondere im Zusammenhang mit NFTs, beleuchtet. Dabei werden Aspekte des Kunstrechts, wie Urheberrecht, Markenrecht und Designrecht im Kontext des Web 3.0 erörtert, um Künstlern, Sammlern und Unternehmen eine fundierte Orientierung in diesem sich entwickelnden Bereich zu bieten.
Ed Sheeran – “Shape of you” verletzt kein Urheberrecht
Ed Sheeran wurde von Anschuldigungen der Urheberrechtsverletzung für seinen Hit „Shape of You“ freigesprochen. Der High Court in London entschied zugunsten von Sheeran und seinen Mitautoren, John McDaid und Steven McCutcheon, in einem Rechtsstreit gegen die Songwriter Sami Chokri und Ross O’Donoghue.
Dschinghis Khan: Wem gehört der Name einer Band?
Im Markenrechtsstreit um den Bandnamen „Dschinghis Khan“ hat das Landgericht München die Kennzeichenrechte dem Produzenten Ralph Siegel zugesprochen. Dieser hatte die Marke für das Musikprojekt, das 1979 gegründet und 1985 aufgelöst wurde, wiederbelebt. Der ehemalige Frontsänger, Wolfgang Heichel, der 2014 aus der Band austrat, konnte seine Klage auf die Wort-/Bildmarke „Dschinghis Khan“ nicht durchsetzen.
Spekulation mit Musikrechten als profitable Geldanlage? – Der Handel mit Urheberrechten und die Angst der Kreativen
Bob Dylan hat die Verlagsrechte an seinen Songs für rund 300 Millionen Dollar an Universal Music verkauft, was zeigt, dass Musikrechte zu einem wertvollen Gut in der Branche geworden sind. Die Bedeutung von Musikrechten hat mit dem Aufkommen von Streaming-Diensten zugenommen, da Lizenzgebühren für die Verwertung von Songs eine zusätzliche Einnahmequelle bieten.
Der neue Star am Musikhimmel – Nachweis der Urheberschaft mit Blockchain basiertem Zeitstempel
Die Blockchain-Technologie könnte laut einer PwC-Studie die Wertschöpfungskette der Musikindustrie revolutionieren und als zweite digitale Revolution gelten. Im Kontext des Nachweises der Urheberschaft bietet die Blockchain eine transparente und manipulationssichere Möglichkeit, den Zeitpunkt der Werkentstehung genau zu dokumentieren.