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Media & Entertainment | Urheberrecht

von | Jul 2023

Schützt das Urheberrecht auch das Foto-Motiv? Influencer aufgepasst!

Foto von Ayo Ogunseinde

In den letzten Jahren hat sich Instagram zu einer der beliebtesten Social-Media-Plattformen weltweit entwickelt. Millionen von Menschen teilen täglich Fotos, Videos und Geschichten, um Einblicke in ihr Leben zu geben und ihre Leidenschaften mit anderen zu teilen. Von atemberaubenden Reisefotos und leckeren Gerichten bis hin zu Mode, Kunst und persönlichen Momenten – auf Instagram findet man eine endlose Vielfalt an faszinierenden Bild-Motiven. Doch sind diese Motive rechtlich geschützt? Mit dieser Frage musste sich vor kurzem ein Pariser Gericht befassen und kam zu einer Entscheidung, dessen Tragweite wir auch in Deutschland spüren.

Der Sachverhalt – Worum ging es?

In der vorliegenden Entscheidung des Cour d’appel de Paris (Pôle 5 – Kammer 2, 12. Mai 2023, RG n° 21/16270) klagte eine französische Influencerin gegen das Modelabel MAJE. Sie warf MAJE unter anderem vor, dass ihre Werbekampagne für die Hebst-Winter-Kollektion 2019 mit dem Titel „MAJE, my dog and I“ gegen ihre Urheberrechte verstoße. In der Kampagne wurden Models in einem Fahrstuhl fotografiert, während sie mit einem Hund an der Leine ein Selfie von sich machen. Die Influencerin war der Meinung, dass ihre Foto-Motive ausschlaggebend für die Werbekampagne seien, denn nicht nur würde sich der Foto-Stil sehr ähneln, auch sei das Model der Kampagne ihr sehr ähnlich gewesen.  

Da eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kam, reichte die Influencerin am 31. Januar 2020 Klage wegen Urheberrechtsverletzung und unlauterem Wettbewerb gegen die Firma MAJE ein.

Das Pariser Gericht wies die auf das Urheberrecht gestützten Forderungen ab. Das Berufungsgericht folgte am 12. Mai 2023 dieser Auffassung.

Warum sind keine Urheberrechte verletzt?

Um eine Urheberrechtsverletzung festzustellen, kommt es unter anderem auf die Originalität eines Werkes an. Für die Beurteilung der Originalität eines Fotos, können freie und kreative Entscheidungen, wie zum Beispiel die der Wahl des Schauplatzes oder auch der Pose, herangezogen werden.

Die Influencerin argumentierte, dass ihre Fotos auf einer Reihe von eigenen künstlerischen Entscheidungen basieren, welche unter anderem den Schauplatz, das Motiv oder auch den Bildausschnitt betreffen.  So sei zum Beispiel die Wahl eines silber gekachelten Aufzugsschachts, welcher mit künstlichem Licht anstatt mit natürlichem Licht beleuchtet wurde, eine bewusste künstlerische Entscheidung gewesen und kein Zufall. Gleiches würde für die Leine ihres Hundes in der einen Hand und das Telefon in der anderen Hand gelten.

Das Gericht kam jedoch zu der Entscheidung, dass nichts Originelles an den Fotos der Influencerin festzustellen war, da diese Elemente bereits vor Jahren von anderen Instagram-Nutzern verwendet wurden. Zudem waren viele der von ihr gewählten Elemente durch technische Erwägungen bedingt. Ebenso wenig kann sie die Originalität ihres Fotos damit begründen, dass einige ihrer Abonnenten glaubten, sie in der MAJE-Werbung erkannt zu haben.

Ist die Entscheidung ins deutsche Recht übertragbar?

Die Entscheidung aus Paris ist auf das deutsche Recht insoweit übertragbar, dass Stile oder Foto-Ideen nicht zwingend durch das Urheberrecht geschützt sind. Damit nicht zu verwechseln ist jedoch der Schutz des Fotos an sich gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz. Hätte MAJE ohne Einwilligung ein Foto der Influencerin verwendet, wäre sie in ihren Urheberrechten verletzt gewesen. Der Stil, in dem sie sich in einem Fahrstuhl mit einem Hund ablichten lässt, genießt jedoch auch in Deutschland keinen Schutz durch das Urheberrecht.

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