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Media & Entertainment | Urheberrecht

von | Apr 2022

Ed Sheeran – “Shape of you” verletzt kein Urheberrecht

Foto von Ayo Ogunseinde

Ed Sheeran – “Shape of you” verletzt kein Urheberrecht

In der Musikindustrie häufen sich aktuell die Anschuldigungen von Urheberrechtsverletzungen. So jetzt auch Ed Sheeran. Er ist Urheber des Werkes „Shape of You“, gemeinsam mit John McDaid und Steven McCutcheon. Sheeran klagte mit seinen Kollegen gegen Sami Chokri und Ross O’Donoghue und ihr Werk „Oh Why“. Die Songwriter von „Shape of You“ hatten schon 2018 rechtliche Schritte eingeleitet, nachdem die Tantiemen für den Song eingefroren worden waren. Hintergrund war, dass Chokri und O’Donoghue die Performing Rights Society (PRS) gebeten hatten, sie als Co-Autoren in die Credits des Hits aufzunehmen.

Genügender Abstand zwischen „Shape of You“ und „Oh Why“?

2018 baten die Songwriter den High Court in London zu entscheiden, ob sie das Urheberrecht von Sami Chokri und Ross O’Donoghue verletzt haben. Sami Chokri, der unter dem Namen Sami Switch auftritt, behauptete, dass Ed Sheeran und seine Miturheber für „Shape of you“ Teile von ihrem Song „Oh Why“, verwenden würden. Der Künstler meinte, der Refrain von „Oh Why“ und die Hook „Oh I, oh I, oh I, oh I“, die auf den Refrain in Sheerand’s Song folgt, klingen fast identisch. Switch’s und O’Donoghue´s Song wurde zwei Jahre vor dem auf Spotify am meisten gehörten Song produziert.  Jetzt hat der High Court zu Gunsten von „Shape of You“ entschieden. Sheeran, McDaid und McCutcheon verletzen keine Rechte von Sami Chokri und Ross O’Donoghue, so das Gericht

Ed Sheeran und seine Mitautoren haben nach Ansicht des High Court weder bewusst noch unbewusst Teile des Songs „Oh Why“ kopiert. So gebe es zwar Übereinstimmungen zwischen der Hook von „Shape of You“ und dem Refrain von „Oh Why“. Aber darin liegt eben nur der Anfang einer möglichen Urheberrechtsverletzung. Die Hook in „Shape of you“ allein ist nicht Grund für die Beliebtheit des Songs, so das Gericht. Die relevanten Parts des Songs sind komplett verschieden von „Oh Why“. Daher gibt es auch keine überzeugenden Beweise, dass Ed Sheeran und seine Mitautoren von Sami Switch und Ross O’Donoghue abgeschrieben haben. In der Pop Musik gibt es nur eine bestimmte Anzahl von Noten und Akkorden. Bei der Flut an Songs, die täglich neu erscheinen, sind Ähnlichkeiten keine Ausnahme. Für die Urheberrechtsverletzung hätten Switch und Ross O’Donoghue nachweisen müssen, dass Sheeran und seine Mitautoren den Song vorher überhaupt gehört haben. Ansonsten wären die Übereinstimmungen reiner Zufall.

Rechtslage zu Musikwerken in Deutschland – Urheberrechtsverletzung oder hinreichender Abstand?

Auch in Deutschland brauchen Veröffentlichungen oder anderer Umgestaltungen von Werken die Zustimmung des Urhebers. Besonders, wenn es um die Verarbeitung einer Melodie geht. Besteht zwischen einem neuen Werk und dem benutzten Werk ein hinreichender Abstand, ist eine Zustimmung nicht nötig (§ 23 Abs. UrhG). Hinreichender Abstand bedeutet, dass angesichts der Eigenart des neuen Werkes die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten älteren Werkes verblassen.  

Was hier vielleicht für den Künstler kryptisch beschrieben ist, bedeutet in der Realität, dass man diesen Abstand prüfen lassen sollte, wenn man auf Nummer sicher gehen möchte.

Ob ein hinreichender Abstand besteht, ist muss anhand der prägenden Merkmale des alten Werkes bestimmt werden. MusikerInnen des neu geschaffenen Werkes müssen dann eben genau diese Merkmale übernommen haben. Das neu geschaffene Werk müsste die Individualität des alten Werkes aufweisen. Die Popmusik verfügt nur über eine Tonleiter mit zwölf Halbtönen. Übereinstimmungen passieren zwangsläufig, dass ist das Schicksal des Genres.

Wenn Sie als MusikerIn auf der sicheren Seite sein wollen, sprechen Sie uns an. Wir verstehen was von Musik – und vom Urheberrecht.

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