loader image

Zurück zur Content-Seite

Intellectual Property | Markenrecht

von | Jun 2022

Louboutin & Guerlain – kein Recht auf Markenschutz?

Wie zwei Fashion-Größen um die Eintragung ihrer Marken kämpfen

👠 Japan:
Eine der einflussreichsten Marken im Fashion Business verliert den Kampf um die Eintragung ihrer Trademark. Die ikonischen Sohlen der Christian Louboutin Damenschuhe wird in Japan nicht durch die Eintragung einer Farbmarke geschützt. Das Patentamt ist der Meinung, dass der rote Farbton der Highheels nicht die erforderliche Einzigartigkeit besitzt, um in Japan Markenschutz für die roten Sohlen zu erhalten. Schon lange vor dem Verkauf der Louboutins – nicht zuletzt durch „Sex and the City“ weltweit bekannt geworden – wurden in Japan Schuhe mit roten Sohlen verkauft. Kurzum: es mangelt den Japanern an Unterscheidungskraft! Ein herber Rückschlag für Louboutin, zumal die Marke bereits in 50 Ländern, u.a. Australien, USA, Kanada, EU und Russland, Markenschutz für die Farbe „Rot“ genießt.

💄 Deutschland / Europa:
Auch in Deutschland haben große Brands mit Markenschutz zu kämpfen. 2018 meldete die französische Fashion-Größe „Guerlain“ ihre außergewöhnlichen Lippenstifte als Formmarke an. Nachdem sich das EUIPO, wegen zu geringer Unterscheidungskraft, sich zunächst gegen die Eintragung entschied, feierte Guerlain vor dem Gericht der Europäischen Union seinen Erfolg. Guerlains Lippenstifte genießen seitdem den Schutz einer eingetragenen Formmarke in Europa.

Welche Kriterien eine Marke vorlegen muss, um das Aussehen eines ikonischen Produkts mittels Markenrecht zu schützen, erläutern wir am Fall „Guerlain“ weiter unten👇:

Beitrag vom 20.07.2021:

Ne m’oubliez pas – Wie ein Lippenstifthersteller die Form seiner Waren schützen lassen kann und was hat ein Schiffsrumpf damit zu tun?

Vor einem Jahr gelang es dem Hersteller der Ritter-Sport Schokolade ihre quadratische Tafel vor dem BGH zu verteidigen und eine Löschung der Formmarke zu verhindern. Jetzt stand auf europäischer Ebene ein Lippenstift im Fokus. Die Marke Guerlain meldete im Jahr 2018 ihre außergewöhnlichen Lippenstifte als Formmarke beim EUIPO an. Dieses entschied sich jedoch gegen eine Eintragung; die Lippenstifte unterschieden sich nicht in bedeutender Weise von den Lippenstiften anderer Hersteller am Markt, so das EUIPO. Dagegen wehrte sich der französische Kosmetikhersteller beim Gericht der europäischen Union und hatte nun Erfolg.

Was ist eine Formmarke und wann wird sie geschützt?

Eine Formmarke besteht aus einer dreidimensionalen Form oder erstreckt sich darauf. Sie kann Behälter, Verpackung, das Produkt selbst oder seine Gestaltung erschließen.

Der Schutz einer Formmarke unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von dem Schutz einer Wort- oder Bildmarke. Entscheidend ist, dass die besondere Gestaltung als Herkunftshinweis dient. Allerdings muss nicht die dreidimensionale Gestaltung an sich originell sein, vielmehr kommt es wesentlich auf die Originalität in der entsprechenden Branche an. Deutlich wird dies vor allem an der Ritter-Sport Tafel. Ein Quadrat ist für sich genommen keine außergewöhnliche Form, für die Schokoladenbranche bringt sie wiederum genug Originalität mit, um sich von anderen Tafeln im Regal unterscheiden zu können. Nicht geschützt werden regelmäßig Formen, die lediglich eine reine Verpackungsfunktion haben oder Warenteile, in denen vom Publikum keine Herkunftshinweise gesehen werden.

Absolutes Eintragungshindernis: Nicht eintragungsfähig sind jedoch Formen, die ihre wesentlichen Merkmale hauptsächlich aus der technischen Funktion erlangen. Diese müssen von allen anderen frei verwendet werden können. Auch mit bedeutungslosen Verzierungen kann dieses Hindernis nicht umgangen werden. Das Interesse des Verkehrs an der Freihaltung bestimmter Produktformen überwiegt in solchen Fällen.

Lippenstift ist nicht gleich Lippenstift

In der Kosmetikbranche sind hauptsächlich Lippenstifte in zylindrischer oder rechteckiger Form üblich. Die Lippenstifte des französischen Herstellers Guerlain hingegen ähneln eher einem Schiffsrumpf. Auch der Deckel selbst entspricht nicht der Norm. So ist er je nach Wunsch mit Steinchen oder anderen Materialien verziert und hat einen kleinen ausklappbaren Spiegel. Eine weitere Besonderheit: Der Lippenstift lässt sich durch seine besondere Form nicht hinstellen. Was unbedeutend klingt ist in aller Regel bei Lippenstiften anderer Hersteller aber möglich. Das Gericht der europäischen Union sprach sich in der Folge jetzt auch für die Herkunftsfunktion der Form aus. Damit reiht sich der Lippenstift in die Formmarken, wie beispielsweise das Nutella-Glas, die Ritter-Sport Tafel und den VW Käfer ein.  Mit „Ne m’oubliez pas“ erfand Guerlain 1870 den ersten Lippen-Stift und die erste Hülse in der Geschichte des modernen Make-ups. Eine Geschichte, ebenso unvergesslich wie erfolgreich. Diese Erfolgsgeschichte konnte sich Guerlain jetzt auch als Marke schützen lassen. Frei nach dem Motto. „Ne m’oubliez pas“ (Vergiss mich nicht).

nyr Law, Law of Tomorrow, Kanzlei für IP / Intellectual Property / Gewerblicher Rechtschutz, Media und IT, black

CLOSE

Intellectual Property

Media & Entertainment

Legal Design / Innovation