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Intellectual Property | Markenrecht

von | Jul 2023

Barbie ist eine Ärztin und eine Anwältin und so viel mehr als das“ – wie Barbie IP-Rechte meisterte

Foto von Jakob Owens

Das Barbie-Pink ist überall. Barbie oder Barbara Millicent Roberts, wie sie mit ihrem echten Namen heißt, steht auch mit 64 Jahren im Mittelpunkt.

Ihre Geschichte begann im Jahre 1959 auf der New York Toy Fair. Im Jahr 2023 kommt sie sogar in die Kinos. Barbie ist aber nicht nur eines der erfolgreichsten Produkte. Barbie, oder besser gesagt der Hersteller Mattel, setzt ein Musterbeispiel für die Bedeutung der IP-Rechte für den kommerziellen Erfolg.

„Weil Barbie alles sein kann, können alle Frauen alles sein“*

Barbies Geschichte begann eigentlich schon im Jahre 1956 als ihre Erfinderin Ruth Handler während einer Europareise mit ihren Kindern Barbara und Kenneth (ja, die Vorbilder für Barbie und Ken sind Geschwister) die deutsche Puppe „Bild Lilli“ entdeckte. Ihre Besonderheit bestand in der Möglichkeit, sie aufgrund einer Hüftgelenkkonstruktion mit verschiedenen Kleidungsstücken zu bekleiden.

Die Inhaber der Markenrechte an der Bild Lilli reichten im Jahre 1961 deshalb eine Klage gegen Mattel ein. Sie argumentierten, dass das Design von Barbie gegen ihr Hüftgelenkspatent verstoße, und warfen Mattel vor, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen, indem sie den Eindruck erweckten, sie hätten das Format erfunden. Der Rechtsstreit wurde 1964 durch einen Vergleich beendet, in dessen Rahmen Mattel die IP-Rechte an Bild Lilly für 21.600 US-Dollar (heute ca. 212.000 US-Dollar) erworben hatte.

Berücksichtigt man, das Mattel im Jahr 2022 mit Barbie-Produkten einen Umsatz von 1,5 Milliarden US-Dollar, erzielt hatte, hat sich diese Investition in jedem Fall gelohnt.

Menschen haben immer das gleiche Ende. Aber Ideen leben ewig.*

Mattel sicherte eine Vielzahl an Markenrechten. Neben diversen Wortmarken meldete Mattel u.a. Markenrechte für das Barbie-Pink an. Hinzu kamen Design- und Patentrechte im Hinblick auf die Puppenkonstruktion sowie Zubehör, wie beispielsweise das Barbies Traumhaus.

Die Vergleichs- und Investitionsbereitschaft von Mattel hat den kommerziellen Erfolg endgültig gesichert. Denn wäre der Rechtsstreit um die Lilli-Puppe nicht beigelegt worden, wäre diese Freiheit gefährdet.

Insbesondere ist es Mattel möglich, Fernsehsendungen, Zeichentrickfilme, Filme und andere abgeleitete Produkten zu entwickeln. Mattel kooperiert mit Unternehmen wie Zara, AirBnB und Burger King.

Hinzu kommt, dass Mattel aufgrund der Rechteinhaberschaft das einzige Unternehmen bleibt, das die Marke in Verbindung mit jeder aufkommenden Technologie vermarkten kann, sei es KI, VR oder AR.

Und Mattel hat diese Rechte bisher rigoros durchgesetzt:

Noch im Jahre 1997 reichte Mattel eine Klage gegen die Band Aqua wegen ihres Songs „Barbie Girl“ aufgrund einer behaupteten Markenrechtsverletzung ein. Der US Supreme Court hat die Klage damals wegen des Parodie-Charakters des Liedes zurückgewiesen. Barbie hat diese Niederlage gut eingesteckt:  zurzeit ist auf dem Sound-Track zum Barbie-Film das Lied von Nicki Minaj und Ice Spice „Barbie World (with Aqua)“ zu finden.

Im Jahre 2012 lehnte der BGH eine Verwechslungsgefahr der Marke Barbie-B mit der Marke Bogner-B ab, da es bei einzelnen Buchstaben auf ihre konkrete Ausgestaltung ankomme.

Anfang 2023 gewann Mattel das Widerspruchsverfahren vor dem CNIPA gegen eine chinesische Tierklinik-Kette, die die Marke „Barbitan“ für Tierzuchtprodukte anmelden wollte.

Derzeit führt Barbie, vertreten durch Mattel, ein Verfahren gegen Burberry wegen der Wortmarke BRBY.

„Every night is Girls Night“*

Barbie ist eine unabhängige Frau: sie sucht sich ihre Freunde genau aus und entscheidet selbst, mit wem sie Geschäfte macht und gegen wen sie vorgeht.

Sie feiert auch mit 64 Jahren enorme Erfolge und zeigt in aller Deutlichkeit, dass neben einer gewaltigen Marketingmaschine eine ganz besondere Bedeutung der rechtzeitigen Sicherung der IP-Rechte zukommt.


*Alle als solche gekennzeichneten Zitate stammen aus dem Film „Barbie“ von Greta Gerwig (2023)

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