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Intellectual Property | Markenrecht

von | Jun 2023

Batman gewinnt Markenrechtsstreit gegen italienischen Textilhändler 

Das Europäische Gericht (EuG) hat am 7. Juni 2023 entschieden, dass das Batman Logo – eine schwarze Fledermaus in einem Oval – dem bekannten Verlag DC Comics gehört.

Was bisher geschah

Ein italienischer Textilhändler hat die Löschung der seit 1998 in der EU eingetragenen Marke für bestimmte Warenklassen, wie Kleidung und Karnevalskostüme, beantragt.

Nach Ansicht der Kläger, Luigi Aprile und der Commerciale Italiana Srl, habe die Marke keine Unterscheidungskraft und sei lediglich beschreibend. Denn das Motiv werde vom Publikum nicht als Marke wahrgenommen, sondern bloß als ein dekoratives Detail der Batman-Figur. Potenzielle Käufer würden Kleidungsstücke mit Batman-Logo somit auch nicht mit dem Verlag in Verbindung bringen.

Das Europäische Markenamt (EUIPO) wies den Antrag zurück. Die gegen diese Entscheidung gerichtete Klage hat das EuG nun ebenfalls abgewiesen.

„I‘m Batman“ – Entscheidung des EuG

Das Gericht hat, wie auch schon das Markenamt, die Unterscheidungskraft bejaht. Bei der Beurteilung komme es auf den Zeitpunkt der Markeneintragung im Jahre 1996 an. Damals hätten die Verbraucher die Figur Batman gedanklich immer mit DC Comics in Verbindung gebracht.

Auch sei die Marke nicht bloß beschreibend. Das Gericht hat deshalb das Argument der Kläger zurückgewiesen, wonach die Figur des Batman ohne die Marke überhaupt nicht dargestellt werden könne. Es sei nicht hinreichend dargelegt worden, dass die Marke überhaupt geeignet sein soll, die Merkmale der Figur des Batman und der damit im Zusammenhang stehenden Waren zu beschreiben.

„Endure, Master Wayne“

Die Kläger können gegen die Entscheidung nun ein Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. Es bleibt damit abzuwarten, ob Batman sich hier endgültig durchgesetzt hat.

Der vorliegende Fall verdeutlicht allerdings, dass eine frühzeitige Markeneintragung das Vorgehen gegen ein Markenzeichen deutlich erschwert. Das EuG stellte ausdrücklich fest, „dass im Nichtigkeitsverfahren eine Vermutung dafür spricht, dass die eingetragene Marke gültig ist, und der Antragsteller deshalb konkret darzutun hat, warum die Marke nicht gültig sein soll.

Die Fledermaus war im Übrigen nicht das erste Mal Gegenstand eines Markenrechtsstreits.

Im Jahr 2019 legte DC Comics eine Beschwerde bei der EUIPO ein. Grund hierfür war, dass der Fußballclub Valencia CF in seinem Wappen eine Fledermaus verwendet, die nach Ansicht des Verlags Ähnlichkeiten zum Batman Logo aufwies. Schon im Jahre 2014 versuchte DC Comics die Markenanmeldung des Valencia CF bei dem Vorgänger der EUIPO, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, zu verhindern.

Hier musste sich Batman jedoch erfolglos zurückziehen, denn die Fledermaus war bereits seit 1922 Teil des Vereinslogos. 2021 konnte der Streit aber beigelegt werden, inzwischen gibt es sogar gemeinsame Marketingaktionen.

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