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Legal Innovation

von | Nov 2023

Vernünftig soll es sein: Positionspapier zur KI-Regulierung

Foto von Luna Wang

„Das Wichtigste ist jetzt, eine vernünftige KI-Verordnung auf der europäischen Ebene hinzubekommen„.

Dies erklärte der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zum Auftakt des Digital-Gipfels der Bundesregierung in Jena in einem Podcast des Digitalverbandes Bitkom.  Nach dem Dafürhalten der Bundesregierung soll eine zu strenge Regulierung der Künstlichen Intelligenz in der Europäischen Union verhindert werden.

Diese Bemerkung steht im Zusammenhang mit dem am 20.11.2023 bekannt gewordenen Positionspapier der Bundesregierung zusammen mit den Regierungen von Italien und Frankreich zur KI-Regulierung, das sich an die spanische Ratspräsidentschaft der EU richtet.

Die Länder sprechen sich zwar allgemein für die Notwendigkeit einer KI-Regulierung aus. Das KI-Gesetz solle aber nur die Anwendung von KI regeln und nicht die Technologie als solche.

Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der EU-Rat verhandeln derzeit darüber, wie sich die Gemeinschaft zu diesem Thema positionieren soll. Die drei Staaten stellen sich damit gegen die vom Europäischen Parlament geforderten engen KI-Grenzen aus.

Positionspapier von Deutschland, Frankreich und Italien

Die Länder unterstützten eine „obligatorische Selbstregulierung durch Verhaltenskodizes“. Abzulehnen seien dagegen „unerprobte Normen“.

Die Länder weisen darauf hin, dass die inhärenten Risiken in der Anwendung von KI-Systemen und nicht in der Technologie selbst liegen. Das Papier schlägt vor, dass die Entwickler sogenannte Model Cards definieren, die wie ein „Beipackzettel“ technische Beschreibungen über die Funktionsweise der Modelle liefern, um eine Verständnis für dessen Fähigkeiten und Grenzen zu ermöglichen.

Ein KI- Gremium könnte bei der Entwicklung von Leitlinien helfen und die Anwendung von den vorgeschlagenen Model Cards überprüfen, wobei anfänglich auch keine Sanktionen gegen die Entwickler vorgesehen werden sollen.

Erst später könnten im Falle von häufigen Verstößen gegen den Verhaltenskodex ein System von Sanktionen eingerichtet werden.

Technische Beschreibung oder klare Regeln?

Ihren Regulierungsansatz hat die Bundesregierung im Rahmen der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion bereits am 08.11.2023 erläutert.

Neben des oben ausgeführten anwendungsbasierten Ansatzes bei der Regulierung, begrüße die Bundesregierung zwar die Einführung von Transparenzvorgaben hinsichtlich genutzter Trainingsdaten, beispielsweise zum Schutz der Urheberrechte. Dabei müsse das Transparenzgebot für KI-Anbieter unter Berücksichtigung der Sicherheits- und berechtigter Geheimhaltungsinteressen zumutbar und technisch erfüllbar sein. Insbesondere dürfe die KI-Regulierung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nicht beeinträchtigen.

Die nun in den Raum gestellte Frage, ob eine verpflichtende Selbstregulierung oder klare Regeln für den Einsatz von KI zu bevorzugen sind, macht deutlich, dass der AI-Act weiterhin umstritten bleibt.

Das jüngst veröffentlichte Positionspapier könnte die für den 6. Dezember geplante letzte Trilog-Verhandlungsrunde in Gefahr bringen. Im Europäischen Parlament wurde dieses jedenfalls als „Kriegserklärung“ aufgefasst.

Wie die EU das Gleichgewicht zwischen der Nutzung von Chancen und Begrenzung von Risiken herstellt, bleibt damit abzuwarten.

nyr Law, Law of Tomorrow, Kanzlei für IP / Intellectual Property / Gewerblicher Rechtschutz, Media und IT, black

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