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Ein Leitfaden für Markenanmelder, die digitale Produkte und Dienstleistungen schützen wollen
Was ist die Nizzaer Klassifikation?
Die Nizzaer Klassifikation ist ein internationales System zur Einteilung von Waren und Dienstleistungen für den Markenschutz. Sie wurde 1957 von der Nizzaer Vereinbarung über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken geschaffen und wird regelmäßig aktualisiert. Die Nizzaer Klassifikation besteht aus 45 Klassen, von denen 34 Waren und 11 Dienstleistungen umfassen. Jede Klasse ist durch eine Nummer und einen Titel gekennzeichnet, der den allgemeinen Bereich der Waren oder Dienstleistungen beschreibt. Außerdem enthält jede Klasse eine alphabetische Liste von Waren oder Dienstleistungen, die zu dieser Klasse gehören, sowie erläuternde Anmerkungen, die den Umfang der Klasse oder bestimmter Begriffe klären. Am 1. Januar 2024 ist Version 2024 der 12. Ausgabe der Nizza-Klassifikation (NCL 12-2024) in Kraft getreten und liefert wichtige Änderungen im Rahmen der Anmeldung von Marken für digitale Produkte.
Warum ist die Nizzaer Klassifikation wichtig für die Markenanmeldung?
Die Nizzaer Klassifikation ist wichtig für die Markenanmeldung, weil sie eine einheitliche und vergleichbare Basis für die Bestimmung des Schutzumfangs einer Marke bietet. Wenn Sie eine Marke anmelden wollen, müssen Sie angeben, für welche Waren oder Dienstleistungen Sie die Marke schützen wollen. Dabei müssen Sie die Waren oder Dienstleistungen in einer oder mehreren Klassen der Nizzaer Klassifikation angeben. Die Wahl der richtigen Klassen ist entscheidend, da sie die Reichweite und die Durchsetzbarkeit Ihrer Marke beeinflusst. Sie sollten daher die Klassen sorgfältig auswählen, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Waren oder Dienstleistungen abdecken, aber auch keine unnötigen oder irreführenden Klassen angeben, die Ihre Markenanmeldung verzögern oder ablehnen lassen könnten.
Wie melde ich digitale Produkte zum Markenschutz korrekt an?
Digitale Produkte sind Waren oder Dienstleistungen, die in digitaler Form existieren oder über digitale Kanäle angeboten werden. Beispiele für digitale Produkte sind Software, Apps, E-Books, Online-Spiele, Streaming-Dienste, Podcasts, Webseiten, Online-Kurse, Social-Media-Plattformen, virtuelle Realität, künstliche Intelligenz und Blockchain. Die Anmeldung von digitalen Produkten zum Markenschutz kann eine Herausforderung sein, da die Nizzaer Klassifikation nicht immer die neuesten Entwicklungen in der digitalen Welt widerspiegelt. Daher müssen Sie bei der Auswahl der Klassen für Ihre digitalen Produkte einige Punkte beachten:
- Digitale Produkte können sowohl als Waren als auch als Dienstleistungen klassifiziert werden, je nachdem, wie sie vertrieben oder genutzt werden. Zum Beispiel kann eine Software als Ware in Klasse 9 angemeldet werden, wenn sie auf einem physischen Datenträger verkauft wird, oder als Dienstleistung in Klasse 42 angemeldet werden, wenn sie online oder als Download zur Verfügung gestellt wird.
- Digitale Produkte können mehrere Funktionen oder Zwecke haben, die verschiedenen Klassen zugeordnet werden können. Zum Beispiel kann eine App, die Musik streamt, sowohl in Klasse 9 (als Software) als auch in Klasse 41 (Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten) angemeldet werden, wenn sie einen Unterhaltungswert hat. Sie sollten daher alle relevanten Klassen angeben, die den Wesensmerkmalen Ihrer digitalen Produkte entsprechen.
- Digitale Produkte können neue oder ungewöhnliche Begriffe verwenden, die nicht in der Nizzaer Klassifikation enthalten sind oder nicht klar definiert sind. Zum Beispiel kann eine Blockchain-Plattform, die einen dezentralen Marktplatz für digitale Kunst ermöglicht, nicht leicht einer bestehenden Klasse zugeordnet werden. Sie sollten daher versuchen, Ihre digitalen Produkte so genau wie möglich zu beschreiben, indem Sie gängige oder verständliche Begriffe verwenden, die den Inhalt, die Funktion, den Zweck oder den Nutzen Ihrer digitalen Produkte erklären. Sie sollten auch die erläuternden Anmerkungen der Nizzaer Klassifikation konsultieren, um zu sehen, ob es Hinweise oder Beispiele für die Klassifizierung von ähnlichen oder verwandten Begriffen gibt.
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Punkten sollten Sie auch die neuesten Änderungen in der Nizzaer Klassifikation berücksichtigen, die in der Version 2024 der 12. Auflage vorgenommen wurden. Diese Ausgabe verfügt über weitere neue Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit virtuellen Welten („Metaverse“), NFTs, künstlicher Intelligenz, Blockchain-Technologie, Krypto sowie virtuellen Waren/Dienstleistungen. Anliegend haben wir eine kleine Zusammenfassung der wichtigsten Begrifflichkeiten aufgeführt (Stand 23. Januar 2024) [weitere Informationen zur aktuellen Ausgabe finden Sie hier: https://www.wipo.int/classifications/nice/en/]: