Warum der Praxisleitfaden „ Drehbuch und KI“ des Deutschen Drehbuchverbandes einen wichtigen Anstoß für eine grundlegende Diskussion zur Reform des Urheberrechts darstellt
Die Filmbranche befindet sich in einem technologischen Umbruch. Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert zunehmend kreative Prozesse, darunter auch die Entwicklung von Drehbüchern. Von der Analyse von Storylines über kreative Vorschläge bis hin zur Generierung ganzer Szenen – die Einsatzmöglichkeiten sind vielseitig. Doch wie bei jeder Innovation gibt es unterschiedliche Perspektiven: Während einige den technologischen Fortschritt als Chance sehen, warnen andere vor einem Verlust kreativer Kontrolle und neuen rechtlichen Unsicherheiten.
Der Praxisleitfaden „Drehbuch und KI“ – Orientierung für Kreative
Angesichts dieser Entwicklungen hat der Deutsche Drehbuchverband (DDV) am 30.01.2025 mit Unterstützung des Verbands Deutscher Bühnen- und Medienverlage (VDB), dem Verband der Agenturen (VdA) und führenden Drehbuchagenturen den Praxisleitfaden ,,Drehbuch und KI“ veröffentlicht, der Orientierung und Sicherheit für den Einsatz von KI in der Drehbuchentwicklung schaffen und die Nutzung dieser Technologie für alle Beteiligten rechtlich und fair gestalten soll.
Schutz der kreativen Kontrolle und Rechte der Autor:innen
Ein zentrales Anliegen ist der Schutz der Rechte der Autor:innen. Im Kern geht es darum, wie Verträge ausgestaltet sein müssen, um sicherzustellen, dass die kreative Hoheit über das Erzählen auch künftig in den Händen derjenigen bleibt, die mit ihrer Kreativität Geschichten zum Leben erwecken. Der DDV und die unterstützenden Verlage und Drehbuchagenturen weisen ausdrücklich darauf hin, dass Produktionsfirmen auf Vertragsklauseln verzichten sollten, die einen vorschnellen Ausverkauf der Rechte von Autor:innen zugunsten einer unbegrenzten Nutzung durch KI vorsehen und dies zugleich als angebliche „Branchenüblichkeit“ ausweisen. Eine solche „Branchenüblichkeit“ existiere bislang nicht. Darüber hinaus fordert der Leitfaden transparente Verträge und Verhandlungen auf Augenhöhe. Versteckte Klauseln oder einseitige AGBs, die die Rechte der Kreativen beschneiden, sollen vermieden werden, um Vertrauen und Akzeptanz im Umgang mit KI zu fördern. Im Zusammenhang mit diesen Forderungen macht der Deutsche Drehbuchverband zudem deutlich, dass der Einsatz von KI vertraglich nicht unter bereits bestehende Regelungen subsumiert werden kann. Nach Auffassung des Verbands handelt es sich bei KI-Nutzungen nicht um eine bei Vertragsschluss „unbekannte Nutzungsart“.
Verträge und Vergütung neu denken
Der Einsatz von KI müsse vielmehr neu und gesondert geregelt werden. Ebenso unterstreicht der Leitfaden die Notwendigkeit einer Neubewertung der Frage angemessener Vergütungsmodelle. Ziel des Leitfadens ist es, die Position der Kreativen in asymmetrischen Vertragsverhältnissen zu stärken, ihre Unabhängigkeit zu sichern und ihre kreative Kontrolle in einem sich schnell wandelnden Markt zu bewahren.
KI als Chance und Herausforderung für die Drehbuchentwicklung
Berücksichtigt man die Forderungen des DDV, dann wird klar, dass der Schutz der Rechte von Autor:innen im Umgang mit KI ein zentrales Anliegen ist. Dieses Anliegen, die kreative Unabhängigkeit und Kontrolle von Drehbuchautor:innen in einem zunehmend technologiebetriebenen Markt zu wahren, ist nicht nur nachvollziehbar, sondern dringend notwendig. Gleichzeitig erscheint es aus meiner Sicht ebenso wichtig, darauf hinzuweisen, dass KI nicht vorschnell als reine Bedrohung verstanden werden sollte- auch wenn dieser Eindruck angesichts der aktuellen Entwicklungen und Diskussionen naheliegen mag. Insbesondere im Bereich der Drehbuchentwicklung und gerade in der frühen Entwicklungsphase kann KI als kreatives Werkzeug eine sinnvolle Unterstützung bieten, indem sie hilft, Ideen zu entwickeln, Konzepte zu verfeinern und Brainstorming- Prozesse zu bereichern. Bei der Erstellung erster Drehbuchfassungen oder der Vorvisualisierung komplexer Szenen kann KI, Arbeitsabläufe beschleunigen und Autor:innen gezielt entlasten.
Die Perspektive der Produzent:innen – Effizienz und wirtschaftliche Risiken
Gerade deshalb lohnt es sich, den Blick über Einzelinteressen hinaus auf die Filmbranche als Ganzes zu richten. Neben den berechtigten Interessen der Autor:innen, die ihre kreativen Leistungen und Rechte geschützt wissen wollen, stehen auch die Interessen der Produzent:innen im Raum, für die KI vor allem Potenzial zur Optimierung von Arbeitsprozessen und Kostenstrukturen bieten kann. Beides sind legitime Perspektiven, die in der weiteren Entwicklung gleichermaßen berücksichtigt werden sollten.
Doch so vielversprechend die technologischen Möglichkeiten auch sein mögen, wird zugleich deutlich, dass der Einsatz von KI die Filmbranche insgesamt vor grundlegende Herausforderungen stellt. Denn neben den Chancen sind auch die rechtlichen und ethischen Fragen, die insbesondere das Urheber und das Urhebervertragsrecht betreffen, zu betrachten.
Gerade im kreativen Kernbereich des Drehbuchschreibens zeigen sich diese Herausforderungen besonders deutlich. Denn hier stellt sich die Frage, ob KI überhaupt in der Lage ist, das zu leisten, was menschliche Kreativität ausmacht. Hervorzuheben ist, dass Drehbücher häufig Ausdruck persönlicher Erfahrungen, Emotionen und Perspektiven sind – Elemente, die für viele untrennbar mit menschlicher Kreativität verbunden sind. Wie realistisch ist es also, dass KI jemals die emotionale Tiefe vollständig replizieren kann?Auch viele zentrale Fragen – etwa zu Lizenzen, Haftung und Rechtssicherheit – sind derzeit ungeklärt. Nach aktuellem Recht ist allein der Mensch als Urheber anerkannt. Doch können bei zunehmender Beteiligung von KI an kreativen Werken die Rechte weiterhin vollständig beim Menschen bleiben oder sind neue rechtliche Regelungen notwendig, um die Zusammenarbeit mit KI angemessen zu berücksichtigen? Gleichzeitig gibt es bislang keinen urheberrechtlichen Schutz für KI-generierte Inhalte. Das bedeutet, dass ein vollständig von KI erstelltes Drehbuch nicht unter den traditionellen Urheberrechtsschutz fällt. Mit der fortschreitenden Entwicklung der Technologie erscheint es jedoch nicht abwegig, dass Autor:innen künftig komplett ersetzt werden könnten. Aus Sicht des DDV könnten sich die Machtverhältnisse in der Branche erheblich verändern. In einem solchen Szenario stellt sich die Frage: Welche Lösungen wären dann denkbar und wie kann ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen der Produzent:innen und der Drehbuchautor:innen geschaffen werden? Sollte KI vielmehr nur als unterstützendes Werkzeug verstanden werden, das Autor:innen bei ihrer Arbeit ergänzt, statt sie zu verdrängen?
Nicht außer Acht gelassen werden sollte, dass Produzent:innen ein erhebliches wirtschaftliches Risiko in der Filmproduktion- gerade in einem Markt, der von unsicheren Finanzierungen, steigenden Produktionskosten und wachsendem internationalen Konkurrenzdruck geprägt ist, tragen. Hinzu kommen wachsende Erwartungen an innovative, schnell verfügbare und qualitativ hochwertige Inhalte, während die Budgets-insbesondere bei kleineren Produktionsfirmen oft begrenzt bleiben. Der Einsatz von KI eröffnet für Produzent:innen die Chance, Entwicklungsprozesse effizienter zu gestalten und Kosten zu senken. Gerade bei zeit- und ressourcenintensiven Projekten kann dies einen entscheidenden Unterschied machen und dazu beitragen, Produktionsvorhaben überhaupt erst realisierbar zu machen. Es sollte nicht übersehen werden, dass dieses von den Produzent:innen getragene wirtschaftliche Risiko ebenfalls einen fairen Ausgleich verdient. Der technische Fortschritt darf nicht durch einseitige Regulierungen gehemmt werden, die vor allem darauf abzielen, Positionen zu schützen, die durch den technischen Fortschritt überholt worden sind. Vielmehr braucht es in diesem Spannungsfeld Flexibilität und Anpassungsfähigkeit, die den wirtschaftlichen Realitäten der Produktionsunternehmen gerecht werden, den technischen Fortschritt zulassen und gleichzeitig verhindern, dass neue Machtungleichgewichte entstehen oder bestehende weiter verstärkt werden.
Ein Leistungsschutzrecht für KI-Outputs als möglicher Ausgleich
Für das Gelingen eines fairen Ausgleichs zwischen den überwiegend wirtschaftlichen Interessen der Produzent:innen und dem Schutz kreativer Arbeit beim Einsatz von KI könnte die Absicherung durch ein Leistungsschutzrecht ein möglicher Ansatz sein. Ein solches Recht würde den Produzent:innen eine stärkere rechtliche Stellung verschaffen, indem es ihnen ermöglicht, KI-generierte Inhalte exklusiv zu verwerten. Vor allem kleinere Produktionsfirmen, die finanziell nicht so gut aufgestellt sind, könnten durch den Einsatz von KI profitieren. Sie hätten die Möglichkeit, Kosten für Drehbücher zu senken und Projekte mit geringerem Budget umzusetzen. Dies könnte den Markt diversifizieren und unabhängigen Produktionen neue Chancen eröffnen. Wenn Produzent:innen allerdings wirtschaftliche und rechtliche Anreize hätten, verstärkt auf KI-Systeme zurückzugreifen, könnten sie menschliche Autor:innen komplett ersetzen. Dies wäre nicht nur ein Verlust für die Vielfalt und Qualität kreativer Werke, sondern könnte auch die kreative Freiheit und Individualität, die durch menschliche Schöpfungen geprägt ist, gefährden. KI-generierte Werke würden zunehmend standardisiert, und die kreative Essenz menschlicher Drehbücher könnte verloren gehen, wodurch sich das Machtgefälle weiter verschieben und Autor:innen langfristig marginalisiert werden könnten. Ein Leistungsschutzrecht für KI-Outputs müsste daher sorgfältig gestaltet werden, um die Interessen der Kreativen zu schützen und Machtasymmetrien nicht weiter zu verschärfen.
Dies könnte dadurch erfolgen, dass man sich an der Geräteabgabe im Urheberrecht orientiert. Die Geräteabgabe ist eine urheberrechtliche Vergütung, die auf bestimmte technische Geräte und Speichermedien erhoben wird. Diese Abgabe dient dazu, die Rechteinhaber (z. B. Autoren, Musiker, Filmemacher) für private Kopien ihrer Werke zu entschädigen. Sie basiert auf der Annahme, dass durch den Verkauf dieser Geräte und Medien private Vervielfältigungen (z. B. Kopieren von Musik, Filmen oder Texten) ermöglicht werden. Da sich solche Kopien nicht direkt kontrollieren oder verhindern lassen, wurde die Geräteabgabe als pauschale Kompensation eingeführt. Ohne diese Abgabe könnten Urheber für viele Kopien ihrer Werke keine Vergütung erhalten. Um den Ausgleich zwischen technologischen Fortschritten und den Interessen der Kreativen zu schaffen, könnte man auch hier an eine gemeinschaftliche Abgabe denken.
Sollte es in Zukunft gängige Praxis werden, dass Filmhersteller verstärkt auf KI und weniger auf menschliche Autor:innen setzen, könnte ein solches Abgabesystem dazu dienen, den entstehenden wirtschaftlichen Vorteil zugunsten der Allgemeinheit oder der Kreativen zu kompensieren. Eine solche Abgabe könnte von den Produzent:innen oder den Betreibern der KI-Systeme erhoben und an Verwertungsgesellschaften weitergeleitet werden, die die Mittel wiederum an Kreative ausschütten – auch an diejenigen, die möglicherweise gar nicht direkt an der Erstellung des jeweiligen Werkes beteiligt waren. Dieses Modell würde den durch den Einsatz von KI entstehenden wirtschaftlichen Gewinn gerechter verteilen und sicherstellen, dass Kreative, die zunehmend durch KI ersetzt werden, nicht vollständig leer ausgehen.
Vergütungsmodelle für die Zusammenarbeit von Mensch und KI
Statt einer Geräteabgabe könnte auch eine pauschale Vergütung für Autor:innen vorgesehen werden, wenn KI den überwiegenden Teil der Drehbuchentwicklung übernimmt und Autor:innen vor allem prüfend oder begleitend tätig werden. Denkbar wäre in diesem Zusammenhang die Einführung eines Branchentarifs, der auf einer gemeinsamen Vergütungsregelung nach den Grundsätzen der angemessenen Vergütung im Urheberrecht basiert. Dabei müssten die Interessenvertreter:innen der Branche gemeinsam festlegen, was als branchenüblich gilt und welche Vergütung in diesem Kontext als angemessen anzusehen ist – eine Einigung dürfte jedoch angesichts der unterschiedlichen Interessen von Produktionsseite und Kreativen alles andere als einfach sein. Auf diese Weise ließe sich dennoch sicherstellen, dass kreative Leistungen im Zusammenspiel mit KI fair vergütet werden und Autor:innen wirtschaftlich nicht benachteiligt aus dem Prozess hervorgehen.
Kulturelle Werte und Urheberrecht im Wandel
Mit Blick auf die wachsende Bedeutung von KI in kreativen Prozessen rückt zunehmend auch die Frage in den Vordergrund, ob und wie das bestehende Urheberrecht den sich verändernden Rahmenbedingungen noch gerecht werden kann.
Besonders hervorzuheben ist, dass das kontinentaleuropäische Urheberrecht stark vom Gedanken des Urheberpersönlichkeitsrechts geprägt ist. Der zentrale Gedanke, dass ein Werk Ausdruck der individuellen Persönlichkeit seines Schöpfers ist, gerät ins Wanken, wenn KI zunehmend Drehbücher erstellt. Sollte das Tatbestandsmerkmal der „persönlichen Schöpfung“ künftig tatsächlich wegfallen, stünde eine grundlegende Reform des Urheberrechts an – zumindest in Deutschland.
Aus gesellschaftlicher Sicht bleibt ebenfalls zu klären, ob der vollständige Ersatz menschlicher Autor:innen durch KI überhaupt wünschenswert ist. Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist mehr als nur ein rechtlicher Schutz; es ist Ausdruck einer kulturellen Haltung, die die menschliche Kreativität und die individuelle Nähe eines Schöpfers zu seinem Werk wertschätzt. Würde man Autor:innen vollständig durch KI ersetzen, entfiele nicht nur die menschliche Schöpfung, sondern auch die persönliche Identität, die ein Werk prägt. Der Verlust dieser menschlichen Nähe hätte weitreichende Konsequenzen für die kulturelle Landschaft – Werke könnten zunehmend entpersonalisiert und standardisiert werden, was dem europäischen Verständnis von Kultur und Kunst widerspräche.
Internationale Entwicklungen und gesellschaftliche Debatten
Während Länder wie die USA oder China möglicherweise weniger Hemmungen hätten, KI-generierte Werke ohne jegliche menschliche Beteiligung als Standard zu etablieren, weil ihre urheberrechtlichen Systeme weniger stark auf der Idee der Persönlichkeit basieren, könnte dies in Europa auf erheblichen gesellschaftlichen Widerstand stoßen. Hier spielt der Mensch als kreativer Schöpfer eine zentrale Rolle, die nicht leichtfertig aufgegeben werden sollte. Die Frage, ob sich der technische Fortschritt über kulturelle und kreative Werte hinwegsetzen darf, ist daher auch eine gesellschaftspolitische Diskussion, die weit über die Filmbranche hinausreicht.
Wie brisant das Thema aktuell ist, zeigt auch der Protest in Großbritannien gegen mögliche Lockerungen des Urheberrechts zugunsten von KI-Unternehmen. Geplant ist dort ein Gesetz, das es ermöglichen würde, Werke von Künstler:innen ohne vorherige Zustimmung für das Training von KI zu verwenden – ein Vorgehen, das bei vielen Betroffenen Sorgen vor dem Verlust der Kontrolle über ihre Werke ausgelöst hat. Mehr als 1.000 Künstler, darunter Elton John, Ed Sheeran und Dua Lipa, warnen in einem offenen Brief vor einer Schwächung des bestehenden Urheberrechtssystems. Besonders kritisch sehen sie dabei die Verpflichtung zum aktiven Widerspruch gegen die Nutzung ihrer Werke, was mit erheblichem Aufwand und einem schwer überschaubaren Kontrollverlust verbunden wäre. Begleitet wurde der Protest durch ein symbolisches „stilles Album“ mit dem Titel „Is This What We Want“ sowie eine breit angelegte Medienkampagne unter dem Motto „Make it Fair“.
Auch im deutschen und europäischen Kontext wird darüber diskutiert, wenn auch noch in einem frühen Stadium, ob und inwieweit die bestehenden Regelungen des Urheberrechts im Hinblick auf den Einsatz von KI künftig entsprechend reformiert und an die neuen technologischen Entwicklungen angepasst werden müssen. Vor dem Hintergrund der geplanten Evaluierung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie ab 2026 verdeutlicht der Blick nach Großbritannien, wie wichtig es ist, frühzeitig ausgewogene Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Schutz kreativer Leistungen als auch den technologischen Fortschritt berücksichtigen. Genau diesen Ansatz verfolgt auch das Bundesministerium der Justiz (BMJ), das sich dafür einsetzt, das Thema „KI und Urheberrecht“ in das Arbeitsprogramm der neuen EU-Kommission für die Jahre 2024–2029 aufzunehmen und ergebnisoffen zu prüfen, ob KI-generierte Inhalte künftig einen angepassten urheberrechtlichen Rahmen benötigen. Spätestens
im Zuge der anstehenden Evaluierung der europäischen Urheberrechtslinie wird zu prüfen sein, ob sich die bestehenden urheberrechtlichen Regelungen bewährt haben.
Fazit: Der DDV-Leitfaden als wichtiger Impuls für eine gemeinsame Zukunft
Der DDV-Praxisleitfaden setzt ein wichtiges Zeichen und bringt eine dringend notwendige Diskussion voran. Er stellt sich den Herausforderungen, die der Einsatz von KI in der Filmbranche mit sich bringt, und setzt sich aktiv mit den offenen rechtlichen und kreativen Fragen auseinander. Besonders für Drehbuchautor:innen schafft er eine erste Orientierung und stärkt ihre Position in einer sich wandelnden Branche.
Doch so wertvoll dieser Leitfaden als Impulsgeber ist, er stellt keine abschließende Lösung dar. Die komplexe Realität der KI-Nutzung erfordert eine breitere Perspektive, die auch Produzent:innen, Tech-Unternehmen und weitere Akteure der Filmindustrie stärker einbezieht. Er ist ein Grundstein, der weiterentwickelt werden kann – und sollte. Es braucht nun einen offenen Dialog zwischen allen Beteiligten, denn die Frage ist nicht, ob KI in der Filmindustrie eine Rolle spielen wird, sondern wie sie gestaltet wird. Die Weichen für die Zukunft sind gestellt – jetzt gilt es, den Weg gemeinsam zu gehen.